Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich versicherter Patient wenden Sie sich für physiotherapeutische Behandlungen an die sogenannten „Vertragspartner“ – Therapeuten, die einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), also eine Kassenzulassung haben und berechtigt sind, erbrachte Leistungen mit der KV abzurechnen. Sie können Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.                   

Privat Versicherte

Als privat Versicherter können Sie ebenfalls die Leistungen eines Vertragspartners der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nehmen. Sie können sich aber auch einen Therapeuten ohne Kassenzulassung suchen, wenn dieser im Arztregister eingetragen ist. Nur so können Sie sicher sein, dass der Therapeut eine qualifizierte Ausbildung in einem der anerkannten Verfahren absolviert hat. Die Beihilfestellen (bei Beamten) übernehmen nur in diesem Fall die Therapiekosten.

Osteopathie

Osteopathie wird auf ärztliche Empfehlung angewendet.

Beispielhafte Übernahme der Kosten:

IKK Nord: 80% der Gesamtkosten für sechs Sitzungen, max. 60,- € pro Sitzung, 300,- € im Kalenderjahr
AOK NW: 80% der jährlichen Kosten für maximal 6 Behandlungen
BIG direkt Gesund: 80% des Rechnungsbetrages der Kosten für Osteopathie werden von der BIG erstattet, bis zu 400,- € pro Kalenderjahr

Osteopathie als Heilpraktikerleistung

Bei Vorliegen einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen wird die Rechnung über Osteopathie als Heilpraktikerleistung bei der Krankenkasse eingereicht.

Therapien im Überblick